Liebe Eltern,

Sie denken darüber nach, Ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen. Hier sind einige Informationen, die Ihnen auf diesem Weg behilflich sein werden.

 

Anspruch

Anspruch auf Kindertagespflege haben Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren. Eltern, deren Kinder 1 Jahr und älter sind, haben Anspruch auf Betreuung in der Kindertagespflege auch, wenn sie nicht berufstätig sind. Es ist möglich bis zu 35 Stunden wöchentlich Betreuung zu buchen.

Berufstätige Eltern können natürlich entsprechend ihrer Arbeitszeit Betreuungszeit für ihr Kind beantragen. Es müssen entsprechende Beschäftigungsnachweise ab einer Betreuungszeit von  mehr als 35 Std./Wo. eingereicht werden.

 

Antrag

Um Kindertagespflege gewährt zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Fachberatung Kindertagespflege, Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport der Stadt Kamen stellen.

 

Elternbeiträge

Eltern zahlen an das Jugendamt einen einkommensanhängigen Kostenbeitrag, analog zum Elternbeitrag im Bereich der Kindertageseinrichtungen.

Beiträge werden immer nur für ein Kind erhoben. Besuchen mehr als ein Kind einer Kamener Familie gleichzeitig eine Kindertagespflegeperson, Kindertageseirichtung oder die OGS, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind.